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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Böhmermann ein

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Strafbare Handlungen seien nicht mit der benötigten Sicherheit nachzuweisen, hieß es von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Mainz.

Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat entschieden. Sie hat das Verfahren gegen den Moderator des «Neo Magazin Royale», Jan Böhmermann, wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan eingestellt. Strafbare Handlungen seien nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen gewesen, heißt es. Auch andere Beteiligte an einem in der ZDF-Sendung vorgetragenen Schmähgedicht gegen den Politiker könnten nicht belangt werden.

Der Entscheidung der Staatsanwaltschaft war ein monatelanges Hick-Hack vorausgegangen. Begonnen hatte es am 31. März mit der Ausstrahlung einer Sendung des Moderators, in dem er ein Schmähgedicht gegen den umstrittenen Türkei-Chef vorgetragen hatte. Dies löste eine diplomatische Krise aus, in Folge der Böhmermann sogar mehrere Wochen lang von der Bildfläche verschwand. Erst Mitte Mai meldete sich der Komiker mit neuen Ausgaben seiner TV-Sendung (und seines Podcasts) zurück.

In der Zwischenzeit hatte sich sogar die Bundesregierung eingeschaltet: Angela Merkel erntete zunächst Kritik dafür, dass sie Ermittlungen gegen Böhmermann überhaupt zuließ (nach § 103 des Strafgesetzbuches). Viele sahen dies als einen zu geringen Schutz der öffentlichen Meinungsäußerung. Von der Entscheidung nicht betroffen sind zahlreiche Klagen von Privatleuten, die sich nach der ZDF-Sendung mit Strafanzeigen gemeldet hatten. Die aktuelle Entscheidung der Ermittler dürfte hier aber auch ein deutlicher Fingerzeig sein.

Update: Während sich Jan Böhmermann selbst noch nicht geäußert hat, erklärte sein Anwalt, Dr. Christian Schertz: „Die Staatsanwaltschaft hat unserer von Anfang an geäußerten Einschätzung der Rechtslage entsprochen. Anders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn Böhmermann sogleich pauschal als „bewusst verletzend“ bewerten ließ, noch dazu gegenüber einer ausländischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solitär betrachten kann.“

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