Vermischtes

ARD kritisiert Kartellamts-Entscheidung

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Die ARD bedauert die Entscheidung des Bundeskartellamts, das am Freitag grünes Licht für die Ausschreibung der Bundesliga-Medienrechte ab der Spielzeit 2013/14 gab.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel fürchtet, dass die öffentlich-rechtliche Anstalt die Rechte verliere, die ihnen bislang eine Ausstrahlung der Bundesliga-Partien am Samstag um 18.30 Uhr ermöglicht: "Diese Entscheidung ist nicht im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer. Denn sie birgt die Gefahr, dass die DFL mit einer Erstausstrahlung von Bildern des Bundesliga-Spieltages im Netz einen großen Teil des Publikums ausschließt." Besonders in ländlichen Gebieten sei für viele das Internet kein Ersatz für das Fernsehen. Es fehle dort an den notwendigen Empfangsmöglichkeiten.

Das Bundeskartellamt sah dies allerdings anders und folgte dem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga (DFL). Dieser sieht zwei mögliche Szenarien ab der Saison 2013/14 vor. Eins ist das bisherige Modell mit der Free-TV-Verwertung um 18.30 Uhr. Doch der andere Vorschlag birgt Diskussionsstoff. Hier sollen die ersten Bilder der Spiele zuallererst im Internet zu sehen sein oder über mobile Endgeräte verbreitet werden. Im Free-TV könnten Fußball-Fans die Spiele erst ab 21.45 Uhr sehen. Die wichtigsten Spiele laut ARD noch später.

ARD-Sportintendant Ulrich Wilhelm appellierte an DFL und die Vereine, sich die Entscheidung der Rechte-Vergabe genau zu überlegen: "Ich setze auf die Vernunft der Vereine und der DFL, bei der Vergabe darauf zu achten, dass der Bundesliga-Fußball auch weiterhin eine Verbreitung erfährt, die seiner gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht wird."

Nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des Kartellamts zeigte man sich bei der DFL zufrieden und sprach von einem "großen Schritt mit Blick auf die anstehende Vergabe der Medienrechte." Die DFL plant nun, den bereits registrierten Unternehmen in der kommenden Woche einen Zeitplan sowie alle Regelungen für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens zukommen zu lassen.

Kurz-URL: qmde.de/54355
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