Person der Woche

Auch in Blogs ist nun Vorsicht geboten

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Das Urteil gegen die Foren-Betreiber von Call-in-tv.de hat reihenweise Kopfschütteln ausgelöst.

Auch im Internet sollte man immer ein wenig vorsichtig sein mit dem, was man so von sich gibt. Das bekam nun Foren-Betreiber Marc Doehler zu spüren, der eine Internetseite zum Thema Call-In-TV betreibt. Der kritische Umgang mit den Anrufspielchen passt aber dem Chef der Endemol-Schwester Callactive so rein gar nicht. Geschäftsführer Stephan Mayerbacher erwirkte eine Abmahnung gegen Doehler und auch gegen Stefan Niggemeier, in dessen Blog ebenfalls kritische Töne zu den interaktiven Spielen zu finden war.

Doehler dürfte vom Urteil an sich überrascht gewesen sein. „Ich gehe davon aus, dass es gut für uns laufen wird, da das Berliner Landgericht bereits in einem anderen Fall darüber entschieden hat, dass ein Forenbetreiber nur dann für Beiträge Dritter haftet, wenn er davon Kenntnis erlangt, aber nicht gehandelt hat“, so Foren-Betreiber Marc Doehler Ende Juli 2007 gegenüber dem Online-Fernsehmagazin Quotenmeter.de. Diese Tatsache sei in seinem Falle nicht gegeben, „da ich die entsprechenden Beiträge ja umgehend aus dem Forum entfernt habe.“ Teilweise seien die Beiträge nur 136 Sekunden online gewesen, betonte Doehler damals.



Fortan darf man also nicht mehr schreiben, dass dort „verwirrte Anrufer“ durchgestellt werden. Auf seiner Seite erklärte Doehler zerknirscht: "Da ich es mir finanziell einfach nicht mehr leisten kann, hier nun ebenfalls Widerspruch gegen das Urteil einzulegen, werde ich mir bis zur endgültigen Urteilsverkündung eine andere Strategie ausdenken, um objektiv und wahrheitsgetreu das allabendlich dort stattfindende Treiben zu dokumentieren.“ Der Wirbel rund um das Urteil ist bislang recht gering – nur kleine Seiten versuchen sich mit Boykott-Aufrufen. Dabei sollte man sich durchaus darüber Gedanken machen, in welcher Art und Weise das Urteil die Meinungsfreiheit behindert.

Stephan Mayerbacher sieht dies widerrum gänzlich anders und fühlt sich in seinem Vorhaben logischerweise bekräftigt. "Zusammenfassend sind die Betroffenen also nur gegen schwer beleidigende Inhalte und gegen die unwahre Unterstellung vorgegangen, es gebe gefälschte Anrufe. Es geht hier also nicht darum, kritische Berichterstattung zu unterbinden, sondern gravierende Rechtsverletzungen abzustellen." Gemeint sind dabei die Umschreibungen „Animöse“ (für Anrufanimateurin) und der Ausdruck „Hitler“. Sollten derartige Beschimpfungen oder Behauptungen erneut vorkommen, wird Callactive abermals dagegen vorgehen: „Sie wird in diesem Fall Ordnungsmittelanträge stellen, die wiederum vom Gericht bewertet werden müssen. Außerdem behält die Callactive GmbH sich die Durchsetzung von zusätzlichen Unterlassungsansprüchen vor. Die Behauptung, es gebe gefälschte Anrufer bei den von der Callactive GmbH produzierten Formaten ist unwahr und existenzbedrohend,“ so Mayerbacher. Das Thema dürfte somit noch lange nicht vom Tisch sein – und die Forenbetreiber müssen sich nun warm anziehen.

Mehr zum Thema... Callactive
Kurz-URL: qmde.de/21521
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