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rbb-Compliance-Verfahren beendet: ‚Fortsetzung nicht vertretbar‘

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Enorme Kosten durch die externe Anwaltskanzlei sowie der parallelen Untersuchungen von Landesrechnungshöfen, Staatsanwaltschaft und interner Revision sieht der rbb von einer Fortsetzung des externen Verfahrens ab.

„Die Kosten der rbb-Compliance-Untersuchung steigen stetig weiter“, ließ der Rundfunk Berlin-Brandenburg Ende Mai verlauten und gab an, dass sich die Anwaltskosten für die mit der Aufarbeitung vertrauten Kanzler Lutz|Abel auf über zwei Millionen Euro aufgetürmt hätten. Das Verfahren läuft nun seit rund einem Jahr, doch noch immer liegt kein abschließender Bericht vor, weswegen der rbb nun die Reißleine zieht und die externe Compliance-Untersuchung, die angesichts von Vorwürfen der Miss- und Vetternwirtschaft vor allem durch Ex-Intendantin Patricia Schlesinger aufkamen, beendet. Darauf haben sich beide Auftraggeber, der rbb-Verwaltungsrat und die Compliance-Beauftragte des Senders, Anke Naujock-Simon, auf der Verwaltungsratssitzung am gestrigen Dienstagabend verständigt. Am Mittwoch wurde die beauftragte Kanzlei in Kenntnis gesetzt.

Benjamin Ehlers, Vorsitzender des rbb-Verwaltungsrates, begründete diesen Schritt unter anderem mit den „enormen Kosten“, die eine Fortsetzung der Untersuchung „nicht vertretbar“ erscheinen lassen. „Die uns vorliegenden Unterlagen der Kanzlei halten wichtige Erkenntnisse fest“, erklärt Ehlers. „Angesichts der parallelen Untersuchungen von Landesrechnungshöfen, Staatsanwaltschaft und interner Revision, der inzwischen vergangenen Zeit, und der enormen Kosten halten wir eine Fortsetzung der Untersuchung jedoch für nicht vertretbar. Deshalb haben wir uns für die Beendigung des Vorgangs entschieden.“

Dagmar Tille, stellvertretende Vorsitzende des rbb-Verwaltungsrates, ergänzt: „Für den Verwaltungsrat wird die vollständige Aufklärung der rbb-Krise in den kommenden Monaten ein bestimmendes Thema bleiben, offene Fragen zu klären, hat weiter höchste Priorität. Intendantin Dr. Vernau hat zuletzt gezeigt, was der Sender auch aus eigener Kraft zur Aufklärung beitragen kann. Den Umgang mit den nun noch von Lutz|Abel zu erwartenden Unterlagen werden wir dazu in unserer nächsten Sitzung wieder aufrufen.“

Die Kanzlei Lutz|Abel hat insgesamt sieben Themengebiete untersucht. Zwei davon bewertet sie als weitgehend ausermittelt. Für die anderen fünf, darunter der Komplex Digitales Medienhaus, empfahl sie eine weitere Sichtung von Unterlagen und Befragung von Personen. Die Kanzlei hat im November 2022 einen Zwischenbericht und auf Anforderung des Verwaltungsrates zum 30. Juni 2023 eine Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse vorgelegt. Verwaltungsrat und Compliance-Beauftragte werden nun die von Lutz|Abel gesammelten Erkenntnisse und Berichtsstände zu Untersuchungsbereichen wie dem Digitalen Medienhaus, der Beschäftigung von Beratern oder überhöhten Abrechnungen insgesamt bewerten, mit den Ergebnissen der anderen Untersuchungen abgleichen und dann entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.

„Wir gewinnen ein immer klareres Bild der Vorgänge im rbb unter der inzwischen entlassenen Geschäftsleitung. Dazu trägt auch die neu aufgestellte Revision des rbb bei. Die inzwischen eingesetzte Ombudsfrau im Sender ist eine weitere Anlaufstelle für Hinweisgeber, die zur Aufklärung beitragen wollen“, so Anke Naujock-Simon.

Bis April 2023 hat die Kanzlei dem rbb Kosten in Höhe von 1,63 Millionen Euro in Rechnung gestellt, allerdings sind für die Monate Mai und Juni noch keine Rechnungen gestellt worden.

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