Vermischtes

Forderung nach mehr Qualitätsfernsehen: K18 und VDD schreiben offenen Brief an Christine Strobl

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In ihrem offenen Brief an die neue ARD-Programmdirektorin Christine Strobl fordern Kontrakt 18 und der Verband Deutscher Drehbuchautoren Zusammenarbeit auf Augenhöhe und stellen eine klare Frist für die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Der 6-Punkte-Plan

Punkt 1:
Die Autorin/der Autor verantwortet das Buch bis zur endgültigen Drehfassung.
Sämtliche Bearbeitungen des Buchs müssen von der Autorin/vom Autor autorisiert werden.
Punkt 2:
Die Autorin/der Autor hat Mitspracherecht bei der Auswahl der Regisseurin oder des Regisseurs. Die Entscheidung über die Besetzung der Regie wird einvernehmlich getroffen.
Punkt 3:
Die Autorin/der Autor wird zu den Leseproben eingeladen.
Punkt 4:
Der Autorin/dem Autor wird das Recht eingeräumt, die Muster und den Rohschnitt zum frühestmöglichen Zeitpunkt sehen und kommentieren zu können. Der Autor/die Autorin wird zur Rohschnittabnahme eingeladen.
Punkt 5:
Die Autorin/der Autor wird bei allen Veröffentlichungen in Zusammenhang mit
dem Filmprojekt (Pressemitteilungen, Programmhinweise, Plakate etc.) namentlich genannt und zu allen projektbezogenen öffentlichen Terminen eingeladen.
Punkt 6:
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner verpflichten sich dazu, Aufträge zu Buch-Überarbeitungen (Rewrites, Polishing u. ä.) nur anzunehmen, wenn sie sich zuvor mit den aus dem Projekt ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen verständigt haben.
Die Fernseh-Branche ist im Wandel. Das liegt vor allem am rasanten Wachstum der Streamingdienste, für die sich auch die linearen Sender zunehmend mehr interessieren. So haben erst in dieser Woche die ARD und das ZDF Pläne vorgestellt, dass man die jeweiligen Mediatheken zu einem gemeinsamen Streaming-Netzwerk zusammenlegen wollten. Der große Trumpf der nationalen Streamer war bislang die lokale Relevanz. Doch auch Global-Player wie Netflix, Amazon und Disney+ haben die Zeichen der Zeit erkannt und mischen auf nationalen Märkten mit und entwickeln lokale Stoffe. Für Drehbuchautoren ist dies von besonderer Relevanz, denn dort habe man erkannt, „welch große Chancen darin liegen, dem kreativen Potenzial der Kreativen zu vertrauen“, wie Kontrakt 18 (K18) und der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) erstmals in einem gemeinsamen offenen Brief an die ARD-Programmdirektorin Christine Strobl formulieren. Dort heißt es unter anderem: „Autorinnen und Autoren Augenhöhe vertraglich zuzusichern, ist nicht nur ein Garant für starke Filme und Serien, es macht Verwerter für Kreative auch enorm attraktiv. Mit Mentalitäten und Mechanismen, die noch im vorherigen Jahrhundert wurzeln, wird die ARD im oft bemühten ‚Kampf um die Kreativen‘ definitiv den Kürzeren ziehen.“

Die Autoren fordern deshalb mehr Mitspracherecht im Entstehungsprozess von Filmen und Serien und erneuern ihre Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen. Der Schulterschluss von VDD und K18 zeige die Entschlossenheit der Autoren, eine längst überfällige Entwicklung nach mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe in Gang zu bringen. Man strebe vertragliche Sicherheit an und ein Ende der Lippenbekenntnisse. In dem offenen Brief heißt es: „Wir werden deshalb einen zwischen VDD, Kontrakt 18 und unseren jeweiligen Anwälten abgestimmten Text-Vorschlag für neue vertragsverbindliche Leitlinien vorstellen und diese Vorschläge zum Gegenstand der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR)-Verhandlungen machen.“

Neben der klaren Forderung stellte man auch eine Frist auf. „Wir fordern Sie auf, uns bis zum 15. Juli darüber zu informieren, wie Sie den Leitlinien rechtsverbindlich Geltung verschaffen wollen – in der ARD und bei den Produzenten.“ Damit bleiben Christine Stobl genau drei Wochen Zeit. Der Grund für den offenen Brief sieht VDD und K18 in aktuellen Evaluierungen, wonach die getroffenen „blumigen Absichtserklärungen“ zur Einhaltung der an K18 orientierten „ARD/Degeto-Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Drehbuchautor/innen“ (Die K18-Leitlinien sind in der Infobox zu sehen) bei Vertragsverhandlungen mit sowohl sendereigenen Justiziaren als auch mit beauftragten Produktionsfirmen benutzt werden, um vertragliche Regelungen zur Mitsprache und -bestimmung verweigert werden. Der formulierte Anspruch, dass die Leitlinien eine klare Marschroute für Vertragsverhandlungen sein sollen, werde „auf breiter Front unterlaufen“. Konkrete Fälle nannte man zwar nicht, bot aber an diese nachreichen zu können und nannte dabei die Landesrundfunkanstalten SWR und BR, sowie die Degeto.

Ein weiterer Dorn im Auge der Verfasser ist es, dass Serien-Schöpferinnen und -Schöpfer im Vor- bzw. Abspann nicht explizit so aufgeführt werden, was ein weiteres Beispiel für die Rückständigkeit der ARD sei. VDD und K18 habe einen sehr differenzierten Katalog zu den neuen Berufsbildern ausgearbeitet, trotzdem orientiere sich die ARD noch „an Standards aus dem rein linearen Fernsehzeitalter“.

Den offenen Brief im Wortlaut gibt es auf der nächsten Seite.

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