Vermischtes

Gysi gewinnt im Unterlassungs-Verfahren gegen ZDF

von  |  Quelle: ZDF
Eine Gegendarstellung bezüglich der Aussagen der Stasi-Unterlagen-Beauftragten Marianna Birthler muss das ZDF nicht senden. Doch auch Gysi feierte einen Erfolg vor Gericht.

Logo: ZDFDie Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich im Mai dieses Jahres im «heute-journal» des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Links-Politiker Gregor Gysi.

Dieser habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Hiergegen setzte sich Gregor Gysi gerichtlich zur Wehr und beantragte im Eilverfahren Gegendarstellung und Unterlassung. Nachdem das Landgericht Hamburg den Unterlassungsantrag Gysis zunächst zurückgewiesen hatte, hob das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidung auf die Beschwerde Gysis hin auf und erließ eine sogenannte Unterlassungsverfügung. Das ZDF legte hiergegen Widerspruch ein, woraufhin das LG Hamburg die einstweilige Verfügung des OLG Hamburg nun teilweise bestätigte.




Danach ist es dem ZDF verboten, durch die im «heute-journal» erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe im Fall Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet". Dem deutlich weitergehenden Unterlassungstenor des OLG Hamburg, wonach die Äußerung von Marianne Birthler überhaupt nicht mehr in Bezug auf bestimmte Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde hätte verbreitet werden dürfen, ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt und hat den Antrag von Gregor Gysi insoweit zurückgewiesen. Das ZDF will nun zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann über weitere rechtliche Schritte entscheiden.

In dem Gegendarstellungsverfahren hatte das Landgericht Mainz den Gegendarstellungsantrag von Gregor Gysi zurückgewiesen. Die hiergegen von Gysi eingelegte Berufung hat er zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Koblenz mitgeteilt hatte, dass es beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Damit ist das Gegendarstellungsverfahren zugunsten des ZDF rechtskräftig abgeschlossen.

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