Wirtschaft

Ausfallfonds für Kino- und Serienproduktion aufgestockt

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Insgesamt kommt das Rettungsprogramm nun auf rund 100 Millionen Euro.

Der Bund stellt aus dem Zukunfts- und Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ weitere 19 Millionen Euro für den Ausfallfonds zur Abfederung pandemiebedingter finanzieller Risiken bei der Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktion bereit. Damit erhöht sich der Bundesanteil an dem Fonds auf bis zu 69 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 31 Millionen Euro der Länder. Insgesamt stehen damit für die Abfederung pandemiebedingter finanzieller Risiken bei Kinofilm- und Serienproduktionen in Deutschland nun bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung.

„In der Pandemie besteht die wichtigste Unterstützung für die Filmbranche darin, ihr das Weiterarbeiten zu ermöglichen. Davon profitieren die Kreativen, die Gewerke direkt am Set und viele Dienstleistungen. Das bietet die Chance, die deutsche Produktionswirtschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten. Hierzu hat der Ausfallfonds von Bund und Ländern in den vergangenen Monaten bereits entscheidend beigetragen. Dieses bewährte Sicherheitsnetz müssen wir in den kommenden Sommermonaten verstärken, wenn wieder viel gedreht wird. Damit sorgen wir dafür, dass in Deutschland neue Kinofilme und Serien entstehen, die dann hoffentlich bald wieder vor Publikum gezeigt werden können“, erklärte Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien.

Der Ausfallfonds I betrifft allerdings nur Kino- und High-End-Serien-Produktionen. Reguläre Fernsehproduktionen sind weiterhin auf den Ausfallfonds II angewiesen, der Ende des Jahres 2020 beschlossen wurde und mittlerweile auch vom Land Baden-Württemberg mitfinanziert wird, das zu Beginn noch auf eine Beteiligung verzichtete.

Mit der Mittelaufstockung des Ausfallfonds I ging auch eine Verlängerung des abgedeckten Drehzeitraums einher. Dieser wird zunächst um drei Monate bis zum 30. September verlängert. Auch die am Ausfallfonds beteiligten Länder „prüfen bzw. beabsichtigen“ die Verlängerung des abgesicherten Drehzeitraums bis zum 30. September 2021, wie es in der offiziellen Mitteilung des Ministeriums für Kultur und Medien heißt.

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